Mobile Blitzer in Apen aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 16.04.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! Am 16.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Apen unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Apen an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Apen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 16.04.2026 die mobilen Radarfallen in Apen, Kreis Ammerland, Niedersachsen
Geblitzt wird am 📍 Standort Hauptstraße, PLZ 26689 in Augustfehn. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.04.2026 um 11:48 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 12:19 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 12:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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