Blitzer in Neuburg aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 14.03.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! Am 14.03.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Neuburg kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Samstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Neuburg an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Neuburg, Kreis Nordwestmecklenburg: Aktuelle Radarfallen am 14.03.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern
Vorsicht im 📍 Bereich B105 (Postleitzahl 23974 in Neuburg, Nantrow): Wie am 14.03.2026 um 07:00 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 14.03.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.03.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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