Mobile Blitzer in Meßkirch aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 30.09.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarfalle! Am 30.09.2026 kann es für Autofahrer in Meßkirch unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentan ist in Meßkirch an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Sigmaringen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Meßkirch gerechnet werden.

Meßkirch, Kreis Sigmaringen: Aktuelle Radarkontrollen am 30.09.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Im 📍 Bereich B311, PLZ 88605 in Göggingen, Ringgenbach (Tempolimit 80 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 30.09.2026 um 06:05 Uhr.

(Stand von: 30.09.2026, 07:16 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.09.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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