Blitzer in Erndtebrück aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 16.04.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! In Erndtebrück kann es für Verkehrsteilnehmer am 16.04.2026 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Im Augenblick ist in Erndtebrück an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Erndtebrück kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 16.04.2026 die Radarkontrollen in Erndtebrück, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen

Aufgepasst 📍 auf der Hauptstraße (Postleitzahl 57339 in Womelsdorf): Wie am 16.04.2026 um 14:18 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

Am 📍 Standort Marburger Straße, PLZ 57339 in Erndtebrück (Tempolimit 50 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 16.04.2026 um 13:59 Uhr gemeldet.

(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 15:20 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 15:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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