Blitzer in Kämpfelbach aktuell am Montag: Wo wird heute, am 05.01.2026 geblitzt?
Am 05.01.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Am heutigen Montag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Kämpfelbach an das erlaubte Tempo halten, denn es könnte blitzen! In diesem Artikel auf news.de finden Sie die aktuellen Blitzerpositionen in Kämpfelbach und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Kämpfelbach ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Enzkreis sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Kämpfelbach, Enzkreis, Baden-Württemberg am 05.01.2026
Vorsicht am 📍 Standort B10 (Postleitzahl 75236 in Ersingen): Wie am 05.01.2026 um 08:15 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Stand: 05.01.2026, 10:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.01.2026, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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