Mobile Blitzer in Heiligenroth aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 27.04.2026
Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute, am 27.04.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Heiligenroths Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Geldstrafen in Kauf. Hier auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Heiligenroth am heutigen Montag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können aktuellen Meldungen zufolge in Heiligenroth auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Heiligenroth kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Heiligenroth, Westerwaldkreis: Radarfallen am 27.04.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird im 📍 Bereich A3, PLZ 56412 in Heiligenroth. Gemeldet wurde der Blitzer am 27.04.2026 um 18:42 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 130 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 27.04.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
- Bestens informiert: Alle Eilmeldungen des Tages auf einen Blick
bud/roj/news.de
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