Blitzer in Owen aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Blitzer am 20.04.2026
Achtung, Radarkontrolle! Am 20.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Owen teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Montag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Owen an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man den Fuß auf dem Gas hat. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Esslingen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Owen gerechnet werden.
Owen, Kreis Esslingen: Aktuelle Blitzer-Standorte am 20.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Seit 20.04.2026 um 13:57 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort K124 (PLZ 72660). Hier gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 20.04.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im April 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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