Blitzer in Schmitten im Taunus aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 17.09.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! In Schmitten im Taunus kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 17.09.2026 teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Schmitten im Taunus wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarfallen in Schmitten im Taunus, Hochtaunuskreis, Hessen am 17.09.2026

Im 📍 Bereich Kanonenstraße, PLZ 61389 in Hegewiese, Arnoldshain (Tempolimit 60 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 17.09.2026 um 10:56 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 17.09.2026, 15:19 Uhr)

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.09.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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