Mobile Blitzer in Lingenfeld aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 03.06.2026 Raser ins Visier
Im Umkreis von Lingenfeld müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Mittwoch, den 03.06.2026 aufmerksam sein, dass sie das vorgegebene Tempo einhalten. An welchen Standorten aktuell geblitzt wird und was bei einer Überschreitung passiert, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Lingenfeld auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Lingenfeld, Kreis Germersheim: Aktuelle Radarfallen am 03.06.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Seit 03.06.2026 um 08:58 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Germersheimer Straße (PLZ 67360 in Lingenfeld). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 03.06.2026, 15:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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