Mobile Blitzer in Burgpreppach aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 31.03.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! In Burgpreppach kann es für Autofahrer am 31.03.2026 unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Dienstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

Erstellt von - Uhr

Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Geblitzt wird in Burgpreppach den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Burgpreppach gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 31.03.2026 die mobilen Radarfallen in Burgpreppach, Kreis Haßberge, Bayern

Seit 31.03.2026 um 14:37 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B303 (PLZ 97496 in Gemeinfeld). Hier sind 80 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Am 📍 Standort B303, PLZ 97496 in Gemeinfeld (Tempolimit 100 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 31.03.2026 um 14:07 Uhr gemeldet.

(Stand: 31.03.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.