Blitzer in Brande-Hörnerkirchen aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 02.06.2026

In Brande-Hörnerkirchen wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Brande-Hörnerkirchen am 02.06.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie bei news.de.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Brande-Hörnerkirchen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Pinneberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Brande-Hörnerkirchen gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 02.06.2026 die mobilen Blitzer in Brande-Hörnerkirchen, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein

📍 Auf der Barmstedter Straße, PLZ 25364 in Brande-Hörnerkirchen (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.06.2026 um 06:01 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 02.06.2026, 16:18 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.06.2026, 16:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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