Blitzer in Kenz-Küstrow aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Blitzer am 25.02.2026
"Fuß vom Gas" heißt es am 25.02.2026. Diesen Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Kenz-Küstrow an das erlaubte Tempo halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Kenz-Küstrow im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Kenz-Küstrow an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kenz-Küstrow kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Kenz-Küstrow, Kreis Vorpommern-Rügen: Aktuelle Radarfallen am 25.02.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern
Seit 25.02.2026 um 13:28 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Hauptstraße (PLZ 18314 in Kenz-Küstrow, Barth). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 25.02.2026, 15:47 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Februar 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Februar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.02.2026, 15:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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