Blitzer in Kenz-Küstrow aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Blitzer am 25.02.2026

"Fuß vom Gas" heißt es am 25.02.2026. Diesen Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Kenz-Küstrow an das erlaubte Tempo halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Kenz-Küstrow im Überblick.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

Im Augenblick ist in Kenz-Küstrow an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kenz-Küstrow kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Kenz-Küstrow, Kreis Vorpommern-Rügen: Aktuelle Radarfallen am 25.02.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Seit 25.02.2026 um 13:28 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Hauptstraße (PLZ 18314 in Kenz-Küstrow, Barth). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 25.02.2026, 15:47 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.02.2026, 15:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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