Blitzer in Nußloch aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 01.04.2026

Radarkontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Auch am heutigen Mittwoch, 01.04.2026 wird in Nußloch geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

In Nußloch wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 01.04.2026, 19:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 01.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Nußloch, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg

Seit 01.04.2026 um 18:10 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Hauptstraße (PLZ 69226 in Nußloch) auf Höhe St. Laurentius. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 01.04.2026, 19:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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