Mobile Blitzer in Oestrich-Winkel aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 22.09.2026 geblitzt?

Im Straßenverkehr von Oestrich-Winkel müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Dienstag (22.09.2026) besonders auf der Hut sein, dass die Tachonadel nicht zu viel anzeigt. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und wann Sie mit unliebsamer Post rechnen müssen, lesen Sie hier auf news.de.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Informationen zufolge wird in Oestrich-Winkel gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Oestrich-Winkel kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarkontrollen am 22.09.2026 in Oestrich-Winkel, Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen

Geblitzt wird 📍 auf der Rheingaustraße, PLZ 65375 in Mittelheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.09.2026 um 09:07 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 22.09.2026, 15:19 Uhr)

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.09.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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