Blitzer in Bruck i.d.OPf. aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 10.03.2026 geblitzt

Temposündern in Bruck i.d.OPf. drohen diesen Dienstag (10.03.2026) deftige Bußgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders aufmerksam sein sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Bruck i.d.OPf. gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bruck i.d.OPf. gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Bruck i.d.OPf., Kreis Schwandorf, Bayern am 10.03.2026

Geblitzt wird am 📍 Standort SAD 1, PLZ 92436 in Vorderthürn, Hinterthürn. Gemeldet wurde der Blitzer am 10.03.2026 um 15:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 10.03.2026, 18:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.03.2026, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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