Blitzer in Wendisch Baggendorf aktuell am Mittwoch: Wo am 22.04.2026 Radarkontrollen stattfinden
Mobile Blitzer in Wendisch Baggendorf! Auch am heutigen Mittwoch (22.04.2026) sind Radarkontrollen aufgebaut und wollen Raser zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Wendisch Baggendorf.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Geblitzt wird in Wendisch Baggendorf nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Wendisch Baggendorf kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarfallen in Wendisch Baggendorf, Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern am 22.04.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich L19, PLZ 18513 in Leyerhof. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.04.2026 um 12:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 22.04.2026, 12:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Studien warnen: Diese Lebensmittel beschleunigen das Altern
- Was ist dran am Mythos: Macht Masturbation wirklich pralle Muckis platt?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.