Mobile Blitzer in Rheinfelden (Baden) aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 28.04.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarfalle! In Rheinfelden (Baden) kann es für Verkehrsteilnehmer am 28.04.2026 teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Dienstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentan ist in Rheinfelden (Baden) an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug verordnet zu bekommen, wenn man nicht auf das Tempo achtet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.04.2026, 19:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 28.04.2026 die Radarkontrollen in Rheinfelden (Baden), Kreis Lörrach, Baden-Württemberg
Aufgepasst 📍 auf der Warmbacher Straße (Postleitzahl 79618 in Warmbach): Wie am 28.04.2026 um 18:47 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand von: 28.04.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Elektroauto zuhause laden: Der richtige Stromanschluss für Ihre Wallbox
- Mehrere Hundert Euro Bußgeld! So teuer wird's bei diesen Ordnungswidrigkeiten im Stau
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.