Mobile Blitzer in Rheinfelden (Baden) aktuell am Samstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 17.01.2026 geblitzt

In Rheinfelden (Baden) wird heute geblitzt! An diesem Samstag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Lesen Sie auf dieser Seite, was über die mobilen Blitzer in Rheinfelden (Baden) am 17.01.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Raser können aktuellen Infos zufolge in Rheinfelden (Baden) im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 17.01.2026, 10:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Rheinfelden (Baden), Kreis Lörrach: Radarkontrollen am 17.01.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Vorsicht am 📍 Standort Karl-Fürstenberg-Straße (Postleitzahl 79618 in Nollingen): Wie am 17.01.2026 um 09:27 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 17.01.2026, 10:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.01.2026, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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