Mobile Blitzer in Rheinfelden (Baden) aktuell am Montag: Hier wird heute, am 13.04.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! In Rheinfelden (Baden) kann es für Verkehrsteilnehmer am 13.04.2026 unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Montag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Geblitzt wird in Rheinfelden (Baden) den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Rheinfelden (Baden) kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Rheinfelden (Baden), Kreis Lörrach: Standorte für Blitzer am 13.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Geblitzt wird im 📍 Bereich Schildgasse, PLZ 79618 in Beuggen. Gemeldet wurde der Blitzer am 13.04.2026 um 14:21 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 13.04.2026, 15:19 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.04.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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