Mobile Blitzer in Sonnenbühl aktuell am Freitag: Wo Sie am 06.03.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarfalle! In Sonnenbühl kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 06.03.2026 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Freitag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Geblitzt wird in Sonnenbühl nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Sonnenbühl kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Sonnenbühl, Kreis Reutlingen: Aktuelle Blitzer-Standorte am 06.03.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Geblitzt wird im 📍 Bereich Falltorstraße, PLZ 72820 in Undingen. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.03.2026 um 10:05 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Vorsicht weiterhin am 📍 Standort Stuhlsteige (Postleitzahl 72820 in Genkingen): Hier wird in einer 70 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 06.03.2026 um 06:41 Uhr und zusätzlich bestätigt am 06.03.2026, 10:07 Uhr.

(Stand von: 06.03.2026, 10:16 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.03.2026, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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