Blitzer in Grafing bei München aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 24.03.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! In Grafing bei München kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 24.03.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Dienstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Grafing bei München gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Grafing bei München kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Grafing bei München, Kreis Ebersberg: Aktuelle Blitzer-Standorte am 24.03.2026 in der Region in Bayern

Vorsicht 📍 auf der Münchener Straße (Postleitzahl 85567 in Hesselfurt, Öxing, Parksiedlung): Wie am 24.03.2026 um 07:57 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Stand: 24.03.2026, 14:47 Uhr)

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Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.03.2026, 14:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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