Blitzer in Sögel aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 29.05.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Am 29.05.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch am heutigen Freitag sollten sich alle Autofahrer in Sögel an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn sonst drohen Bußgelder! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Sögel bequem in einer Übersicht.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

In Sögel stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte in Sögel, Kreis Emsland, Niedersachsen am 29.05.2026

Aufgepasst 📍 auf der Spahner Straße (Postleitzahl 49751 in Ferienhausgebiet): Wie am 29.05.2026 um 07:35 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

Außerdem ist ein Blitzer 📍 auf der Sigiltrastraße, PLZ 49751 aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 29.05.2026 um 06:04 Uhr bekannt.

(Stand von: 29.05.2026, 08:17 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.05.2026, 08:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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