Blitzer in Eldena aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 24.08.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarfalle! Am 24.08.2026 kann es für Autofahrer in Eldena teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Montag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Eldena an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu rasen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 24.08.2026 die mobilen Blitzer in Eldena, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
Geblitzt wird 📍 auf der Dömitzer Straße, PLZ 19294 in Eldena. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.08.2026 um 13:35 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 24.08.2026, 20:46 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im August 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im August 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 20:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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