Mobile Blitzer in Eldena aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 24.04.2026 geblitzt?

Achtung, Radarfalle! In Eldena kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 24.04.2026 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

Erstellt von - Uhr

Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

In Eldena ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Eldena kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarfallen am 24.04.2026 in Eldena, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern

Seit 24.04.2026 um 07:40 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Bahnhofstraße (PLZ 19294 in Eldena). Hier sind 40 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 24.04.2026, 08:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.04.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Alles rund ums Auto:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.