Blitzer in Lübow aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 15.12.2025 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Rasern in Lübow drohen diesen Montag (15.12.2025) hohe Strafen, denn es wird wieder geblitzt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihre Geschwindkeit achten sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Im Augenblick ist in Lübow an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu fahren. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 15.12.2025, 19:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarfallen in Lübow, Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern am 15.12.2025

Seit 15.12.2025 um 12:52 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort A14 (PLZ 23972 in Lübow, Greese). Hier sind 100 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 15.12.2025, 19:46 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.12.2025, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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