Blitzer in Bad Schwartau aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 24.04.2026 geblitzt
"Fuß vom Gas" heißt es am 24.04.2026. Diesen Freitag sollten sich alle Autofahrer in Bad Schwartau an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es sind Radarfallen aufgebaut! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Bad Schwartau für Sie gesammelt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können momentanen Meldungen zufolge in Bad Schwartau auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Schwartau kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Bad Schwartau, Kreis Ostholstein: Aktuelle Radarkontrollen am 24.04.2026 in der Region in Schleswig-Holstein
Seit 24.04.2026 um 09:27 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort A1 (PLZ 23611). Hier sind 100 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 24.04.2026, 12:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.04.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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