Mobile Blitzer in Ellwangen (Jagst) aktuell am Sonntag: Hier müssen Sie sich am 19.04.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! Am 19.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Ellwangen (Jagst) teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Sonntag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Ellwangen (Jagst) auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Ellwangen (Jagst) kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle Blitzer am 19.04.2026 in Ellwangen (Jagst), Ostalbkreis, Baden-Württemberg

Im 📍 Bereich L106, PLZ 73479 in Schrezheim, Griesweiler (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 19.04.2026 um 13:52 Uhr.

(Stand: 19.04.2026, 15:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.04.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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