Mobile Blitzer in Mutterstadt aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 15.01.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
In Mutterstadt wird heute geblitzt! An diesem Donnerstag müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Mutterstadt am 15.01.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie jetzt hier.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können derzeitigen Meldungen zufolge in Mutterstadt auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Mutterstadt gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 15.01.2026 die mobilen Radarkontrollen in Mutterstadt, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz
Vorsicht 📍 auf der Neustadter Straße (Postleitzahl 67112): Wie am 15.01.2026 um 12:45 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Stand: 15.01.2026, 14:17 Uhr)
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Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 14:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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