Mobile Blitzer in Flintsbach am Inn aktuell am Sonntag: Wo wird heute, am 26.07.2026 geblitzt?

Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute, am 26.07.2026 zu schnell auf den Straßen von Flintsbach am Inn unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Flintsbach am Inn am heutigen Sonntag im Überblick.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Flintsbach am Inn an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Flintsbach am Inn kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarkontrollen in Flintsbach am Inn, Kreis Rosenheim, Bayern am 26.07.2026

Am 📍 Standort A93, PLZ 83126 in Flintsbach am Inn, Hafnach (Tempolimit 130 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.07.2026 um 09:48 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 26.07.2026, 11:45 Uhr)

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.07.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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