Blitzer in Luhe-Wildenau aktuell am Freitag: Wo am 02.01.2026 Radarfallen stehen

Eine Radarkontrolle kann teuer werden. Wer heute (02.01.2026) mit zu hoher Geschwindigkeit auf Luhe-Wildenaus Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Freitag die mobilen Blitzer versteckt sind und was Sie beachten müssen.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Momentanen Meldungen zufolge wird in Luhe-Wildenau im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Luhe-Wildenau gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Luhe-Wildenau, Kreis Neustadt an der Waldnaab, Bayern am 02.01.2026

Geblitzt wird im 📍 Bereich A93, PLZ 92706 in Grünau. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.01.2026 um 08:13 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 120 km/h.

(Stand: 02.01.2026, 10:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.01.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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