Mobile Blitzer in Elmenhorst/Lichtenhagen aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 26.03.2026 mobile Blitzer

Eine Radarkontrolle kann teuer werden. Wer heute, am 26.03.2026 mit zu hoher Geschwindigkeit auf Elmenhorst/Lichtenhagens Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Donnerstag und was sonst wichtig ist.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Momentan ist in Elmenhorst/Lichtenhagen an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Mecklenburg-Vorpommern sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Blitzer am 26.03.2026 in Elmenhorst/Lichtenhagen, Kreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Geblitzt wird im 📍 Bereich Dorfstraße, PLZ 18107 in Elmenhorst. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.03.2026 um 10:17 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 26.03.2026, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.03.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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