Mobile Blitzer in Kirchheim an der Weinstraße aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 29.04.2026
Im Straßenverkehr von Kirchheim an der Weinstraße müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Mittwoch, den 29.04.2026 auf der Hut sein, dass sie sich kein unnötiges Blitzerfoto einhandeln. An welchen Standorten momentan geblitzt wird und was es sonst über mögliche Strafen zu wissen gibt, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Kirchheim an der Weinstraße den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 29.04.2026, 11:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 29.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Kirchheim an der Weinstraße, Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz
Am 📍 Standort B271, PLZ 67281 in Kirchheim an der Weinstraße (Tempolimit 60 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 29.04.2026 um 10:42 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 29.04.2026, 11:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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Mobile Blitzer: Wie die flexiblen Radarfallen funktionieren
Im Gegensatz zu festen Geräten haben temporäre Blitzer den Vorteil, dass sie flexibel und schnell am Straßenrand aufgebaut werden können. Damit liegt in den meisten Fällen der Überraschungseffekt auf Seiten der Polizei. Zudem lassen sich mit mobilen Blitzern gezielt bestimmte Gefahrenstellen überwachen. In der Regel kommen hierbei radar- oder lasergestützte Geräte zum Einsatz, verbreitet sind aber auch Schwarzlichtblitzer oder Systeme, die Lichtprofile per Sensoren auswerten. Mobile Anlagen blitzen üblicherweise nicht in beide Richtungen, sondern nur nach vorne, sodass neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Fahrers für die Ahndung festgehalten werden kann.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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