Mobile Blitzer in Sankt Goarshausen aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 08.05.2026 Raser ins Visier
Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute (08.05.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Sankt Goarshausen unterwegs ist, muss mit teils hohen Ordnungsgeldern rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Sankt Goarshausen am Freitag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Sankt Goarshausen an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 08.05.2026 die Blitzer in Sankt Goarshausen, Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird am 📍 Standort B42, PLZ 56346 in Wellmich. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.05.2026 um 12:51 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 08.05.2026, 15:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.05.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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