Mobile Blitzer in Neuburg an der Donau aktuell am Dienstag: Wo am 03.02.2026 Radarkontrollen stattfinden
Im Straßenverkehr von Neuburg an der Donau müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Dienstag, den 03.02.2026 besonders auf der Hut sein, dass sie nicht von einer Radarkontrolle erfasst werden. An welchen Standorten momentan geblitzt wird und welche Verstöße geahnded werden, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Neuburg an der Donau gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Neuburg an der Donau gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Neuburg an der Donau, Kreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern am 03.02.2026
Seit 03.02.2026 um 16:43 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Donauwörther Straße (PLZ 86633 in Laisacker). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 03.02.2026, 18:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Februar 2026
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.02.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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