Mobile Blitzer in Pechbrunn aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 23.12.2025 vor Blitzern in Acht nehmen
Wer an diesem Dienstag in Pechbrunn sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 23.12.2025 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Pechbrunn.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Pechbrunn steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Tirschenreuth. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Pechbrunn gerechnet werden.
Pechbrunn, Kreis Tirschenreuth: Radarkontrollen am 23.12.2025 in der Region in Bayern
Vorsicht am 📍 Standort A93 (Postleitzahl 95701 in Pechbrunn): Wie am 23.12.2025 um 11:54 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 130 km/h-Zone.
(Stand von: 23.12.2025, 18:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.12.2025, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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