Blitzer in Mühldorf a. Inn aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 13.03.2026 geblitzt

Im Straßenverkehr von Mühldorf a. Inn müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Freitag, den 13.03.2026 besonders aufpassen, dass sie das vorgegebene Tempo einhalten. An welchen Positionen aktuell geblitzt wird und wann Sie mit unliebsamer Post rechnen müssen, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Mühldorf a. Inn im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 13.03.2026, 18:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 13.03.2026 die mobilen Radarfallen in Mühldorf a. Inn, Kreis Mühldorf am Inn, Bayern

Aufgepasst 📍 auf der Mößlinger Straße (Postleitzahl 84453 in Mößling): Wie am 13.03.2026 um 18:29 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Stand von: 13.03.2026, 18:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.03.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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