Blitzer in Hude (Oldenburg) aktuell am Montag: Wo Sie am 27.04.2026 in eine Radarfalle geraten können

Vorsicht Autofahrer! Wer heute (27.04.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Hude (Oldenburg) unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Strafgelder in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Hude (Oldenburg) an diesem Montag in der Übersicht.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

In Hude (Oldenburg) wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 27.04.2026 die mobilen Blitzer in Hude (Oldenburg), Kreis Oldenburg, Niedersachsen

Geblitzt wird 📍 auf der Bremer Straße, PLZ 27798 in Altmoorhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 27.04.2026 um 11:28 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand: 27.04.2026, 12:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.04.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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