Mobile Blitzer in Osterheide aktuell am Freitag: Wo Sie am 07.08.2026 in eine Radarfalle geraten können

Wer an diesem Freitag in Osterheide sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 07.08.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Osterheide.

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Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Osterheide sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Osterheide kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarkontrollen in Osterheide, Heidekreis, Niedersachsen am 07.08.2026

Seit 07.08.2026 um 16:07 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Panzerringstraße (PLZ 29683). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Desweiteren ist ein Blitzer im 📍 Bereich Panzerringstraße, PLZ 29683 in Oerbke aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 07.08.2026 um 13:39 Uhr bekannt.

(Stand: 07.08.2026, 16:16 Uhr)

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.08.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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