Mobile Blitzer in Bad Dürrenberg aktuell am Sonntag: Mobile Blitzer am 28.12.2025
Auf den Straßen von Bad Dürrenberg müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Sonntag, 28.12.2025) besonders auf der Hut sein, dass sie nicht mit zu hohem Tempo unterwegs sind. Wo derzeit Blitzer aufgebaut sind und wann Sie mit unliebsamer Post rechnen müssen, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Bad Dürrenberg im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Dürrenberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarfallen am 28.12.2025 in Bad Dürrenberg, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
Seit 28.12.2025 um 19:29 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Kirchfährendorfer Straße (PLZ 06231 in Bad Dürrenberg, Lennewitz). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 28.12.2025, 19:45 Uhr)
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Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.12.2025, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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