Mobile Blitzer in Büchen aktuell am Dienstag: Wo Sie am 13.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarkontrolle! Am 13.01.2026 kann es für Autofahrer in Büchen teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Dienstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Büchen den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Schleswig-Holstein sind daher ohne Gewähr.
Büchen, Kreis Herzogtum Lauenburg: Aktuelle Standorte für Blitzer am 13.01.2026 in der Region in Schleswig-Holstein
Seit 13.01.2026 um 14:55 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Gudower Straße (PLZ 21514 in Büchen-Dorf, Gemarkung Büchen). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 13.01.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.01.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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