Blitzer in Warthausen aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 03.01.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarfalle! Am 03.01.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Warthausen kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Samstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Warthausen an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Warthausen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Warthausen, Kreis Biberach: Blitzer-Standorte am 03.01.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Geblitzt wird am 📍 Standort B30, PLZ 88447 in Oberhöfen, Galmutshöfen. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.01.2026 um 13:24 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 120 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 03.01.2026, 14:15 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.01.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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