Blitzer in Maselheim aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 16.07.2026 geblitzt?

Achtung, Radarfalle! Am 16.07.2026 kann es für Autofahrer in Maselheim kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Maselheim an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Maselheim gerechnet werden.

Alle Blitzer am 16.07.2026 in Maselheim, Kreis Biberach, Baden-Württemberg

Seit 16.07.2026 um 11:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B30 (PLZ 88437 in Äpfingen). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 16.07.2026, 11:18 Uhr)

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.07.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

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