Blitzer in Bad Breisig aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 25.06.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Bad Breisig kann es für Verkehrsteilnehmer am 25.06.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können derzeitigen Meldungen zufolge in Bad Breisig im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ahrweiler. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bad Breisig gerechnet werden.
Bad Breisig, Kreis Ahrweiler: Aktuelle Standorte für Blitzer am 25.06.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird am 📍 Standort St. Sebastianusstraße, PLZ 53498. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.06.2026 um 08:01 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Daneben ist ein Blitzer am 📍 Standort B9, PLZ 53498 aufgebaut, Tempolimit hier: 80 km/h. Die Position ist seit 25.06.2026 um 07:26 Uhr bekannt.
(Stand von: 25.06.2026, 11:20 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.06.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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