Mobile Blitzer in Schornsheim aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 16.01.2026

Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Geblitzt am heutigen Freitag, 16.01.2026 auch in Schornsheim. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Schornsheim an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Rheinland-Pfalz sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 16.01.2026 die Blitzer in Schornsheim, Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz

Geblitzt wird im 📍 Bereich B420, PLZ 55288 in Schornsheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.01.2026 um 09:03 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

Auch ist ein Blitzer im 📍 Bereich B420, PLZ 55288 in Schornsheim aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 16.01.2026 um 08:58 Uhr bekannt.

(Letzte Aktualisierung: 16.01.2026, 10:16 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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