Mobile Blitzer in Hausham aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 30.12.2025 geblitzt
"Fuß vom Gas" heißt es am 30.12.2025. Auch am heutigen Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Hausham an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! In diesem Artikel finden Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Hausham und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Hausham gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hausham kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hausham, Kreis Miesbach: Radarkontrollen am 30.12.2025 in der Region in Bayern
Seit 30.12.2025 um 10:42 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Nagelbachstraße (PLZ 83734 in Freudenreich, Nagelbach Süd, Nagelbach). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 30.12.2025, 10:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.12.2025, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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