Blitzer in Uhlstädt-Kirchhasel aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 08.05.2026 geblitzt?
Autofahrer aufgepasst! Wer am heutigen Freitag (08.05.2026) zu schnell auf Uhlstädt-Kirchhasels Straßen unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Uhlstädt-Kirchhasel am heutigen Freitag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Uhlstädt-Kirchhasel an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Radarfallen am 08.05.2026 in Uhlstädt-Kirchhasel, Kreis Saalfeld-Rudolstadt, Thüringen
Seit 08.05.2026 um 14:33 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Rudolstädter Straße (PLZ 07407 in Kirchhasel). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 08.05.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.05.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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