Mobile Blitzer in Leezen aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 29.07.2026
Im Umkreis von Leezen müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Mittwoch, den 29.07.2026 darauf achten, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. Wo es aktuell blitzt und wie hoch die Strafgelder ausfallen können, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Leezen an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 29.07.2026, 20:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 29.07.2026 die Radarkontrollen in Leezen, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
Seit 29.07.2026 um 18:57 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Leezener Straße (PLZ 19067 in Rampe, Panstorf). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 29.07.2026, 20:45 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.07.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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