Blitzer in Bad Düben aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 02.02.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 02.02.2026 mit zu hohem Tempo auf den Straßen von Bad Düben unterwegs ist, nimmt ein Blitzerfoto in Kauf. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Bad Düben an diesem Montag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Bad Düben an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Nordsachsen sind daher ohne Gewähr.
Bad Düben, Kreis Nordsachsen: Aktuelle Radarkontrollen am 02.02.2026 in der Region in Sachsen
📍 Auf der Leipziger Straße, PLZ 04849 in Bad Düben (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.02.2026 um 13:49 Uhr.
(Stand: 02.02.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.02.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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