Mobile Blitzer in Löffingen aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 14.01.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Löffingen kann es für Autofahrer am 14.01.2026 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Löffingen im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Breisgau-Hochschwarzwald sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 14.01.2026 die mobilen Blitzer in Löffingen, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg
Vorsicht am 📍 Standort B31 (Postleitzahl 79843 in Stettholz): Wie am 14.01.2026 um 05:41 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.
Weiterhin ist ein Blitzer am 📍 Standort B31, PLZ 79843 aufgebaut, Tempolimit hier: 60 km/h. Die Position ist seit 14.01.2026 um 05:35 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 14.01.2026, 10:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 10:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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