Blitzer in Much aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 17.12.2025 geblitzt?

"Fuß vom Gas" heißt es am 17.12.2025. Diesen Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Much an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst könnte es teuer werden! In diesem Artikel auf news.de finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Much und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Much im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Much kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Much, Rhein-Sieg-Kreis: Aktuelle Radarkontrollen am 17.12.2025 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Vorsicht im 📍 Bereich L312 (Postleitzahl 53804 in Hevinghausen, Birken, Gerlinghausen): Wie am 17.12.2025 um 15:28 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 17.12.2025, 18:16 Uhr)

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Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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